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Artikel zum Thema

Verdächtiger Gegenstand oder verdächtige Postsendung

Umgang mit verdächtigen Gegenständen und Postsendungen

Das Auffinden eines verdächtigen Gegenstandes oder die Zustellung einer verdächtigen Postsendung können eine ernstzunehmende (Bedrohungs-)Situation darstellen, die eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben bedeutet, denn nicht immer handelt es sich „nur“ um Attrappen. Viele Betroffene wissen im ersten Moment nicht, wie sie mit der Gefahrensituation umgehen sollen und welches Verhalten angemessen ist. Das eigene Verhalten im Umgang mit verdächtigen Gegenständen kann jedoch entscheidend für den weiteren positiven oder gar negativen Verlauf der Situation sein.


Bei Gegenständen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass es sich um eine scharfe (sprengfähige), handhabungs- und transportunsichere Vorrichtung handeln könnte, die bewusst Leib und Leben von Personen beeinträchtigen und beträchtliche Sachwerte beschädigen oder vernichten kann, handelt es sich um verdächtige Gegenstände.

Verdächtige Gegenstände können

  • Sprengstoffe,
  • Brandsätze, aber auch
  • chemische, biologische, radioaktive oder nukleare Stoffe enthalten,

die nach dem äußeren Anschein in meist unverdächtigen Gegenständen deponiert werden.


Anhaltspunkte für einen verdächtigen Gegenstand können

sein:

  • die Beschaffenheit des Gegenstandes,
  • eventuelle Geräusche aus dem Inneren sowie
  • der Fundort, insbesondere allgemein zugängliche Bereiche wie z. B. Ein- und Ausfahrten, Ein- und Ausgänge, Eingangshallen, Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Toiletten usw.


WAS IST EINE UNKONVENTIONELLE SPRENG- UND BRANDVORRICHTUNG?

Eine unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (kurz „USBV“) ist eine selbst hergestellte, veränderte oder missbräuchlich benutzte Vorrichtung, die eine Explosion oder einen Brand herbeiführen kann und dadurch Leib und Leben von Menschen sowie Sachwerte gefährdet.

Ein (offensichtlich) verdächtiger Gegenstand kann ggf. auch ein Ablenkungsmanöver für andere (Folge-)Taten sein. Gehen Sie daher grundsätzlich davon aus, dass es nicht der einzige Gegenstand ist und versetzen Sie das Unternehmen in Alarmbereitschaft. Grundsätzlich sollte sich beim Auffinden von verdächtigen Gegenständen immer die Frage gestellt werden:

  • WAS MACHT DIESER GEGENSTAND → ZU DIESEM ZEITPUNKT → AN DIESEM ORT UND → WIE IST ER DAHINGELANGT?


Gerade die Stärkung des Sicherheitsbewusstseins innerhalb der Belegschaft – insbesondere beim Empfang, Sicherheitsdienst oder dem Waren- und Posteingang – ist essenziell, um verdächtige Gegenstände oder Postsendungen möglichst frühzeitig zu erkennen und ein situationsgerechtes Verhalten im Alltag zu erreichen.

WELCHE BEDROHUNGSARTEN GIBT ES?

Bei einer Bedrohung unterscheidet man zwischen 3 verschiedenen Arten der Bedrohung:


REELLE BEDROHUNG: Mit der reellen Bedrohung ist z. B. der klassische „Sprengstoffgürtel“ gemeint. Für jeden gut sichtbar, geht von einem Gegenstand oder einer Person die reelle Gefahr einer konkreten Bedrohung aus. Derartige Szenarien müssen immer als sehr ernst und realistisch eingestuft werden.


LATENTE BEDROHUNG: Bei der latenten Bedrohung handelt es sich z. B. um herrenlose Koffer, Taschen, Pakete und sonstige Gegenstände, die keinem eindeutigen Besitzer zugeordnet werden können und somit eine ernstzunehmende Bedrohung darstellen.


FIKTIVE BEDROHUNG: Die fiktive Bedrohung ist die am häufigsten auftretende Form der Bedrohung. Sie ist frei erfunden und hat keinen ernstzunehmenden Hintergrund. Grundsätzlich sollten Bedrohungen jedoch immer ernstgenommen werden, um Täter nicht unnötig zu provozieren.

VERHALTENSEMPFEHLUNGEN UND PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN


SO VERHALTEN SIE SICH RICHTIG:

1. Bewahren Sie Ruhe!


2. Verdächtige Gegenstände/Postsendungen müssen an Ort und Stelle verbleiben. Sie dürfen auf keinen Fall berührt, geschüttelt oder gar geöffnet werden – ebenso wenig ist daran zu riechen.


3. Verwenden Sie in der unmittelbaren Nähe ab sofort kein drahtloses Kommunikationsmittel mehr (z. B. Mobiltelefon oder Funkgerät). Verzichten Sie ebenso auf die Verwendung anderer elektronischer Geräte (z. B. Fotoapparat), da dies zum Auslösen des Zündmechanismus führen kann.


4. Fordern Sie alle anwesenden Personen dazu auf, die nähere Umgebung des verdächtigen Gegenstands bzw. der verdächtigen Postsendung unverzüglich zu verlassen und sichern Sie den Zutritt zum Bereich (z. B. Tür abschließen, Absperrband anbringen, Aufsichtsperson abstellen).


5. Verständigen Sie daraufhin unverzüglich:

  • die im Betrieb zuständigen Personen, z. B. Ihren Vorgesetzten, den Sicherheitsdienst oder das Facility Management sowie
  • die zuständige Polizeidienststelle und stellen Sie sich als Ansprechpartner/Zeuge zur Verfügung.


6. Sollten Sie in Kontakt mit dem Gegenstand bzw. der Postsendung gekommen sein, ziehen Sie sich die Oberbekleidung aus und bewahren Sie diese in einer Plastiktüte auf. Vermeiden Sie vorerst das Rauchen sowie Essen und Trinken.

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