Artikel zum Thema
Korruption: Erkennen, Bekämpfen und Vorbeugen (Korruptionsprävention)
(Nachhaltige) Nachteile für alle: Bewusstseinsveränderung Korruption
- Vorteile ohne eindeutige Anspruchsberechtigung
- Geldgeschenke, bargeldähnliche Leistungen oder das Einräumen von Krediten zu besonderen Konditionen
- unberechtigte Vergünstigungen oder Rabatte
- Einladungen zu Sport-, Kultur- oder anderen Veranstaltungen
- besondere und/oder marktunübliche Dienstleistungen
- Bestechung,
- Bestechlichkeit,
- Vorteilsgewährung und
- Vorteilsannahme.
Eine Zuwendung ist auch dann kritisch, wenn zwar eine Gegenleistung erfolgt, diese aber in keinem angemessenen Verhältnis zur gewährten Leistung steht. Es ist ohne Bedeutung, ob der Vorteil einer Person unmittelbar oder deren Angehörigen oder sogar dem beruflichen Umfeld zu Gute kommt.
Vorteile liegen insbesondere in
- der Zahlung von Geld,
- der Überlassung von Gutscheinen oder Gegenständen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) zum privaten Gebrauch,
- besonderen Vergünstigungen bei Privatgeschäften,
- der Gewährung von Rabatten, die der Berufsgruppe nicht generell eingeräumt werden,
- der Zahlung von Vergütungen für – auch genehmigte – private Nebentätigkeiten (z. B. Gutachten, Erstellung von Abrechnungen),
- der Mitnahme auf private Reisen,
- der Bewirtung,
- der Gewährung von Unterkunft und
- sonstigen Dienstleistungen.
KORRUPTION UND DIE FOLGEN
Während das internationale Recht allein die Korruption von Amtsträgern verfolgt, kennt das deutsche Recht außerdem die Käuflichkeit unter Geschäftspartnern. Die Liste der auf solche Fälle zutreffenden Paragraphen des Strafgesetzbuchs ist lang. In jedem Fall gilt, dass schon der Versuch der Korruption strafbar ist! Mit den Anti-Korruptionsgesetzen, genauer gesagt dem „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption“, setzt der Bundestag Europäische Vorgaben um und formuliert Rechtsnormen des Straf- und des Außenwirtschaftsrechts neu. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.
Korruption ist für jeden Beteiligten strafbar, da für jede Partei Vorteile entstehen. Sowohl in der Rolle des „Annehmenden“ wie auch in der Rolle des „Gebenden“ machen sich Täter strafbar, wenn sie Vorteile
- annehmen,
- anbieten,
- gewähren und/oder
- verlangen.
BEISPIELE FÜR STRAFTATEN MIT WIRTSCHAFTLICHEM BEZUG
Straftaten mit wirtschaftlichem Bezug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) sind beispielsweise Korruptionsdelikte im Zusammenhang mit Amtsträgern oder reinen Geschäften der Privatwirtschaft, wie
- Bestechung (§ 334 StGB),
- Bestechlichkeit (§ 332 StGB),
- Vorteilsannahme (§ 331 StGB) im Zusammenhang mit Amtsträgern und
- Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) bei reinen Geschäften der Privatwirtschaft.
FOLGEN FÜR DAS UNTERNEHMEN UND DIE BESCHÄFTIGTEN
Alle Personen, die sich der Korruption schuldig machen, sind von Geld- oder Freiheitsstrafen bedroht. Zudem zählen zivilrechtliche Forderungen sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen zu den Korruptionsfolgen. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Täter Zuwendungen empfangen oder gegeben hat. Schuldig macht sich im Übrigen auch derjenige, der auf Anweisung – beispielsweise eines Vorgesetzten – handelt.
Unternehmen erleiden i. d. R. Image- und Reputationsschäden. Zudem drohen zivilrechtliche Forderungen Dritter. Unter Umständen kommt es auch zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust von Kunden und Geschäftspartnern und/oder der Entziehung geschäftsrelevanter Genehmigungen für Aktivitäten des Unternehmens – beispielsweise im Ausland. Stärkere Überwachungen und Kontrollen der Belegschaft, die ein Korruptionsfall im eigenen Unternehmen nach sich zieht, können den Betriebsfrieden erheblich stören und nachhaltig negativ beeinflussen.
RICHTIGES VERHALTEN BEI KORRUPTIONSVERSTÖßEN
Korruption tritt nicht in großem Umfang plötzlich auf. Vielmehr ist Korruption ein Prozess, der schrittweise und mit erheblichem Zeitaufwand abläuft und in den man meist ungewollt verstrickt wird. Eine beliebte Methode ist das sogenannte „Anfüttern“. Dabei versucht man, eine Verbindung aufzubauen, die über den rein beruflichen Kontakt hinausgeht. In dieser Phase spielen Gegengeschäfte noch überhaupt keine Rolle.
Folgende Fragen helfen dabei, Korruptionsverstöße aufzudecken:
- Wird möglicherweise eine Gegenleistung erwartet?
- Könnte diese Leistung eine nicht legale Gefälligkeit oder Bevorzugung darstellen?
- Kann die Annahme vor dem Vorgesetzten, vor der Öffentlichkeit oder vor Gericht gerechtfertigt werden?
- Welche Konsequenzen könnte „das Annehmen“ haben?
Geschenke und Vorteilsversprechungen wie beispielsweise unentgeltliche oder verbilligte Zuwendungen und Dienstleistungen sollten immer unter dem Hinweis auf die geltenden Regeln konsequent abgelehnt werden.
Informationen über Bagatellgrenzen bei der Annahme von Werbegeschenken bieten einen guten Hinweis der „rechtlichen Einordnung“ dieser Gaben. Im Zweifel sollte die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden. Bekanntgewordene Tatsachen, die einen konkreten Korruptionsverdacht nahelegen, sollten unverzüglich dem nächsten Vorgesetzten gemeldet werden. Führungskräfte sind gut beraten, mit einem Korruptionsvorfall und den daraus resultierenden Konsequenzen intern transparent umzugehen, ohne jedoch anzuklagen.