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Artikel zum Thema
Veranstaltungssicherheit: Veranstaltungen „sicher“ planen

Veranstaltungssicherheit mit Struktur und Plan

Jede Veranstaltung verfolgt einen konkreten Zweck, wie z. B. Verkauf, Unterhaltung, Erziehung oder Kultur. Dabei steht vor allem die Freude am geselligen Miteinander für die Besucher im Vordergrund, um aus einem Event eine gelungene Veranstaltung zu machen. Doch für den Veranstalter ist eine sichere und gelungene Veranstaltung mit einem hohen Planungs- und Organisationsaufwand verbunden – insbesondere im Hinblick auf die Sicherheitsorganisation und -konzeption.

Mit der Funktion als Veranstaltungsleiter (natürliche Person und nicht Unternehmen XY) bzw. Betreiber einer Versammlungsstätte sind nicht nur Rechte, sondern vor allem auch Pflichten verbunden. Diese ergeben sich u. a. aus dem Genehmigungsbescheid und der Risikobeurteilung. Vor jeder größeren Veranstaltung (Kongress, Messe, Tagung, Event etc.) empfiehlt es sich, sowohl rechtliche Vorgaben zu prüfen wie auch eine Risikobewertung durchzuführen, um der Verantwortung der behörden- und veranstalterseitigen sicherheitsrechtlichen Einschätzung gerecht zu werden. Diese Vorgaben, Risiken und Auflagen sollten in einem Sicherheitskonzept schriftlich festgehalten werden, um auf mögliche Gefahren- und Schadensereignisse gut vorbereitet zu sein - denn wer kennt die Veranstaltung besser als der Veranstalter?
Eine gesetzlich geregelte Verantwortung zur Erstellung von Sicherheitskonzepten außerhalb des § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), die für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besuchern oder bei besonderen Veranstaltungen gilt, gibt es nicht. Allerdings ergibt sich für den Veranstalter aus zivilrechtlichen Haftungsansprüchen (Organisationshaftung) eine Notwendigkeit zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts, wenn die Veranstaltung in einer nicht genehmigten Versammlungsstätte stattfindet. Die behördliche Forderung nach einem Sicherheitskonzept kann sich auch durch das Überschreiten einer tolerierbaren Risikoschwelle ergeben.

Weitere rechtliche Vorgaben sind in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt (Straßen- und Wegerecht, Baurecht, Ordnungsrecht, Immissionsschutz etc.). Daher sollte sich jedes Unternehmen bei Veranstaltungen, an denen mehrere Personen teilnehmen, über die Sicherheitsaspekte Gedanken machen.
PLANUNGSSICHERHEIT DURCH EINEN BEHÖRDLICHEN GENEHMIGUNGSBESCHEID
Um Veranstaltungen auf einer soliden Grundlage aufzubauen, sollte die Genehmigungsbehörde (i. d. R. das Ordnungsamt) zeitnah über die geplante Veranstaltung und das Grobkonzept informiert werden, da diese ggf. weitere nützliche Informationen, Fristen und Hinweise zur Verfügung stellen kann, was wiederum zu mehr Planungssicherheit führt.

FOLGENDE PUNKTE SOLLTEN DURCH DEN VERANSTALTER IN EINER ENTWURFSFORM DER GENEHMIGUNGSBEHÖRDE SCHLÜSSIG DARGESTELLT WERDEN:
  • Art und Ort (Größe und Lage) der Veranstaltung
  • Zusatzflächen (Abstellflächen, Parkplätze etc.)
  • Datum und Zeitraum der Durchführung (inklusive Auf-/Abbauzeiten)
  • Parallelveranstaltungen, sofern bekannt (ggf. mit Einflüssen auf die eigene Veranstaltung)
  • Zutrittsregelungen (Kartenverkauf etc.)
  • Begehbarkeit der Veranstaltungsfläche
  • Besucherzahl (gesamt und zeitgleich) sowie Alter und Besucherstruktur
  • Besucheranreise (PKW, ÖPNV, Fahrrad etc.)
  • VIPs und deren ggf. individuelle Schutzbedürftigkeit
  • Wetterrisiken der Veranstaltung (auch im Hinblick auf An-/Abreise)
  • Mögliche Störungen durch Zuschauerverhalten oder Dritte (kriminelle Handlungen)
  • Erfahrungshintergrund des Veranstalters im Allgemeinen und konkret auf die Veranstaltung bezogen
  • Ablaufplan (Höhepunkte)
  • Geplante Anordnung (Bühne, Fahrgeschäfte, Stände, Toiletten etc.)
  • Verwendung von Pyrotechnik und/oder Durchführung feuergefährlicher Handlungen
  • eingesetzter Ordnungsdienst (Sicherheitsdienst)
  • eingesetzter Sanitätsdienst
  • ggf. weitere Veranstaltungsdienstleister

Die zuständige Behörde teilt die Veranstaltung daraufhin in eine entsprechende Risikoklasse ein und leitet daraus mögliche Auflagen ab, die mit dem Genehmigungsbescheid einhergehen. Ein Genehmigungsbescheid ist erforderlich und ersetzt nicht das abgestimmte Sicherheitskonzept, welches seitens der Behörden lediglich auf Plausibilität und Schlüssigkeit hin geprüft wird.
RISIKOBEURTEILUNG DER VERANSTALTUNG
Eine Risikobeurteilung umfasst alle Aspekte der Veranstaltungsplanung, um etwaige Schadensfälle und deren Eintrittswahrscheinlichkeit eingehend zu betrachten. Risikoquellen werden identifiziert, analysiert und bewertet, um Schutzmaßnahmen formulieren zu können, welche die nicht tolerierbaren Risiken angemessen bewältigen sollen.

Dabei ist eine vollumfängliche Betrachtung der Risiken nur schwer möglich. Daher sollte die angedachte Veranstaltung in dem Organisations-/Planungsstab systematisch durchgesprochen werden, um alle Erfahrungen und das Fachwissen jedes Einzelnen einzubinden. Bei der Risikobeurteilung gilt es Standardgefährdungen ebenso zu betrachten wie individuell durch die Art der Veranstaltung bedingte Risiken.

Zu den Standardgefährdungen zählen:
  • Wetter (Hitze, Kälte, Sturm, Hagel, Starkregen, Schnee, Glatteis etc.)
  • gefährdete Orte (Einlass, Auslass, Bühne, Backstage-Bereich etc.)
  • Besucherverhalten (Überwinden von Absperrungen, Gedränge, Erklettern von Aufbauten, Kriminalitätsdelikte, Emotionen etc.)
  • Besucherstruktur (Anzahl an nicht selbstrettungsfähigen Personen etc.)
  • Sanitätsbereich (Konsumverhalten, vermisste Personen, Massenerkrankungen etc.)
  • Brandgefährdungen (Technik, Pyrotechnik, Gasflaschen etc.)
  • technische Gefährdungen (Stromausfall, Austritt von Gefahrstoffen, Bauteile etc.)
  • besucherrelevante Infrastruktur (Ver- und Entsorgungsausfälle, Versorgungsknappheit von Getränken, An- und Abreisekomplikationen etc.)
  • VIPs (Demonstrationen, Gegenveranstaltungen, Emotionen, An-/Abreise etc.)
Die daraus resultierenden Risiken und Schutzmaßnahmen werden als Szenarien mit entsprechenden Gegenmaßnahmen und Verantwortlichkeiten niedergeschrieben.

Die Risikobeurteilung bildet einen Teil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung ab, welches mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden (Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, ggf. Bauamt) in jedem Fall abgestimmt werden sollte.

Nur wenn Sie sich im Vorfeld einer Veranstaltung mit den möglichen Risiken und Gefährdungsszenarien vertraut machen, können Sie rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen, so dass einer gelungenen und sicheren Veranstaltung nichts im Wege steht.
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