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Artikel zum Thema
Reisesicherheit im Ausland

Reisesicherheit: Weit mehr als „nur“ Gesundheitsschutz

Die zunehmende Globalisierung und die Vernetzung der Märkte führt zwangsläufig dazu, dass mehr Geschäftsreisen unternommen werden. Besonders, wenn es um die Erschließung neuer Märkte in kritischen Territorien oder Entwicklungsländern geht, dürfen Unternehmen nicht wählerisch sein. Die Risiken einer Reise spielen dabei eine sekundäre Rolle, doch genau im Risikomanagement und dem Schutz der eigenen Mitarbeiter liegt der Knackpunkt der Reisesicherheit.

Ob Unfälle, Krankheiten, kriminelle Übergriffe, Naturkatastrophen, politische Unruhen, terroristische Akte, Industrie- und Wirtschaftsspionage oder gar der Risikofaktor „Geschlecht“, dies alles sind Risiken, denen sich Reisende jederzeit gegenübersehen. Sicherheitsrelevante oder medizinische Vorfälle beeinträchtigen den Erfolg einer Auslandsreise oder führen sogar zum Abbruch. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitsleistung nicht erfolgreich zu Ende gebracht werden kann. Die bestehenden Gefahren sind allgemein bekannt, dennoch gehen Reisende und Unternehmen teilweise äußerst sorglos mit ihrer Sicherheit bzw. der Sicherheit ihrer Mitarbeiter um. Doch man kann und muss sogar aktiv etwas unternehmen, um die Reiserisiken zu minimieren und ein Risiko- und Sicherheitsbewusstsein zu schaffen.

Da sich Sicherheit nur schwer messen lässt, ist es für Sicherheitsverantwortliche besonders schwierig, den Nutzen einer Maßnahme betriebswirtschaftlich darzustellen. Sicherheit erzielt keinen Gewinn, sondern hat den primären Zweck, Schaden zu verhindern. Aber gerade im Bereich der Reisesicherheitsmaßnahmen kann mit gesetzlichen Verpflichtungen argumentiert werden.
DEN PRÄVENTIVEN SCHUTZMASSNAHMEN ALS ARBEITGEBER GERECHT WERDEN
Das Hauptrisiko des Unternehmens bei Reisen im In- und Ausland ist das Haftungsrisiko. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers resultiert aus den §§ 241, 617-619 BGB, die sich auf die Verpflichtung zu präventiven Schutzmaßnahmen beziehen. Hierzu zählen neben der Sicherstellung des Sozialversicherungs- und Gesundheitsschutzes der Abschluss einer Unfallversicherung und die Veranlassung möglicher Schutzimpfungen oder notwendiger Vorsorgeuntersuchungen (bspw. Tropentauglichkeit) für das Reiseland. Bei länger andauernden Aufenthalten sollten Schutzmaßnahmen vor Ort ebenso eruiert werden wie die persönliche Eignung und Gesundheit des Reisenden. Dies ist hinlänglich bekannt. Aber es gibt weitere Unternehmerpflichten, die bei Auslandsreisen greifen.

Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften sind ebenfalls so einzurichten und zu unterhalten, dass Mitarbeiter gegenüber Gefahren für Leib und Leben geschützt sind. Mit diesen Maßnahmen lässt sich aber lediglich das Haftungsrisiko minimieren, sie führen aber keinesfalls zur Enthaftung. Weitere Forderungen beziehen sich aber auch auf die Informationsverpflichtung vor und während der Reise, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ableiten lassen.
Dies beinhaltet die Analyse möglicher Risiken, die Aufklärung der Mitarbeiter zum Verhalten auf Reisen und die Reisevorbereitung. Reisende sollten stets aktuell über alle sicherheitsrelevanten Aspekte, etwaige Besonderheiten und lokale Rechtsvorschriften informiert werden. Aber auch Entscheidungsträger sind zu definieren, die 24/7 erreichbar sind und Rückholpläne sind auszuarbeiten. Über einschlägige Versicherungen sollte man ebenso nachdenken wie über interkulturelle Trainings oder Sicherheitstrainings, um der Erfüllung der Fürsorgepflicht zusätzlich nachzukommen. Die Intensität der Fürsorgepflicht bestimmt sich nach der Art und Dauer des Auslandseinsatzes, dem Reiseland und vor allem dem Risikoprofil. Die Maßnahmen müssen bezogen auf den Einzelfall angemessen, erforderlich und zumutbar sein. Aber auch der reisende Mitarbeiter hat die Mitwirkungsverpflichtung, sich an die Vorgaben und Abläufe zu halten.

MAßNAHMEN, DIE ES IN PUNCTO REISESICHERHEIT GEBEN SOLLTE:
  • Ansprechpartner definieren, an die sich ihre Mitarbeiter 24/7 wenden können.
  • Informationsbereitstellung vor der Reise.
  • Datendiebstahl vorbeugen mit Verhaltensempfehlungen.
  • Das Wissen, wo sich ihre Mitarbeiter aufhalten.
  • Aktuelle Informationen an Reisende weitergeben.
  • Kenntnis der Vor-Ort-Kontakte bzgl. Verlust von Papieren etc.
  • Rückholpläne bei Erkrankung bzw. Pläne zur Erstversorgung auf europäischem Niveau.
  • Evakuierungspläne bei politischen Unruhen, Naturereignissen, Epidemien etc.
DEN FORDERUNGEN KÖNNEN SIE NUR NACHKOMMEN, WENN SIE
  1. Eine Reisesicherheitsrichtlinie herausgeben (Kontaktpersonen, Ansprechpartner, Verhalten auf Reisen, Handlungsempfehlungen, Faustregeln etc.).
  2. Eine medizinische Gesundheitsbetreuung vor, während und nach der Reise implementieren.
  3. Bei Reisen in Krisengebiete eine rechtliche Beratung und die Versicherer mit ins Boot holen.
  4. Für jedes Land, in dem sie tätig sind, aktuelle Sicherheitsinformationen sowie Informationen zu Kontaktpersonen, Bedrohungslagen etc. für ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
  5. In Spezialfällen sollte es persönliche Gespräche mit Mitarbeitern geben, um explizit Fragestellungen zu erörtern.

Alle Maßnahmen sollten einfach in bestehende Prozesse im Unternehmen integrierbar und für alle Mitarbeiter verfügbar und verständlich sein. In unserem Downloadbereich finden Sie eine Inhaltsübersicht einer Reise- und Sicherheitsrichtlinie, die Sie im Unternehmen einsetzen können.

Vorbereitende sowie begleitende Reisesicherheitsmaßnahmen und belastbare Notfallprozesse können die Risiken auf Auslandsreisen wirksam minimieren, Folgen von Vorfällen mindern und zudem das Sicherheitsgefühl der Mitarbeiter erhöhen. Gesunde Vorsicht hat nichts mit Paranoia zu tun, sondern es ist wichtig, dass man die Gefahren und Risiken einer Reise kennt und diese ernst nimmt.
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